Wofür kann ich mein Gesundheitsbudget nutzen?

Genau so individuell wie Deine Bedürfnisse sind, ist auch das Gesundheitsbudget nutzbar.

Du findest hier eine Auflistung von den Leistungen, die am häufigsten genutzt werden. 

Falls eine Leistung, die Du in Anspruch nehmen möchtest, nicht aufgelistet wird, melde Dich gerne per Mail an support@fairfamily.de. Wir helfen Dir weiter. 


  • Sehhilfen
    • Sehhilfen / Kontaktlinsen / Sonnenbrillen / Bildschirmarbeitsbrillen mit Sehstärke bis zu 180,-€ jährlich
    • brechkraftverändernde Augenoperationen wie z.B. LASIK bis zur vollen Budgethöhe
  • Hörgeräte
    • Hörgeräte; auch der Ersatz eines schon vorhandenen Geräts
    • wichtig: Otoplastik (z.B. Gehörschutz), Reparaturkosten oder sonstige Betriebskosten werden nicht erstattet.
  • Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker
      • Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden
      • einschließlich: Heilmittel / Wegegebühren / Arnznei- und Verbandmittel
  • wichtig: Es werden nur Behandlungen bei nichtärztlichen* Osteopathen und nichtärztlichen* Chiropraktikern erstattet.
  • Zahnbehandlung
    • Kunststofffüllungen / Inlays / Wurzel-Behandlungen / Parodontose-Behandlungen
  • Zahnersatz
    • Prothesen / Kronen / Brücken / Implantate
    • funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen
    • Aufbiss-Schienen ( wichtig: keine Erstattung während einer kieferorthopädischen Behandlung)
    • Reparatur von Zahnersatz
  • Zahn-Prophylaxe
    • professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung
    • Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • bis zu 100€ jährlich
  • Arznei- & Verbandmittel
    • verschreibungspflichtige, freiverkäufliche und apothekenpfichtige Arzneimittel
    • wichtig: Erstattung erfolgt nur bei Rezeptvorlage / Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Mittel oder vom Arzt zusammengestellte Cremes etc. werden nicht erstattet
  • Heilmittel
    • Heilgymnastik / Massagen / Inhalationen / Elektrotherapie / Lichttherapie / Logopädie / Krankengymnastik / Bewegungsübungen / Packungen / Hydrotherapie/Bäder / Kälte- und Wärmebehandlungen / elektrische und physikalische Heilbehandlung / Betsrahlungen / Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) / Ernährungstherapie
    • wichtig: Erstattung erfolgt nur mit Rezept
  • sonstige Hilfsmittel
    • Bandagen / Gehhilfen / Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte / Inhalationsgeräte / Krankenfahrstühle / orthopädische Schuheinlagen / Sauerstoffgeräte etc.
    • wichtig: Erstattung erfolgt nur mit Rezept

 

*Nichtärztlich bedeutet, dass der Osteopath oder Chiropraktiker nach Honorarbasis abrechnet oder nach dem GebüH. Es gibt auch Ärzte, die osteopathische oder chiropraktische Behandlungen durchführen. Diese rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ), dessen Rechnungen nicht erstattet werden.