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Wer kann die Gesundheitsservices nutzen?

Die Gesundheitsservices (Gesundheitstelefon, Videosprechstunde, Facharzt-Terminservice) stehen sowohl Dir als auch Deinen Familienangehörigen zur Verfügung. Das Gesundheitsbudget jedoch kann nicht von den Familienangehörigen genutzt werden und ist nur für den Arbeitgeber

Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner, Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft, sowie die leiblichen Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners.


Hier bekommst Du weitere Informationen zu den einzelnen Gesundheitsservices:

Gesundheitstelefon

Facharzt-Terminservice

Videosprechstunde