Was passiert mit meinem Gesundheitsbudget, wenn ich es nicht bis zum Jahresende aufbrauche?

Brauchst Du Dein Gesundheitsbudget bis zum Ende des Kalenderjahres nicht auf, verfällt der nicht genutzte Anteil.

Ab dem 01.01. steht Dir wieder die vollständige Höhe zur Verfügung.

Du hast aber die Möglichkeit bis zum 31.01. des Folgejahres Rechnungen einzureichen.

 

Beispiel:  

Du bist seit dem 01.02.2022 Mitarbeiter im Unternehmen.

Es ist der 20.01.2023 und Dir fällt ein, dass Du noch eine Rechnung vom März 2022 liegen hast, die Du noch gar nicht eingereicht hast. Dein Gesundheitsbudget für das Jahr 2022 hast Du noch nicht vollständig aufgebraucht.

Nun kannst Du bis Ende Januar 2023 Deine Rechnung aus dem März 2022 einreichen. Der Betrag wird von dem Gesundheitsbudget 2022 erstattet.