Wird Rehasport erstattet?
Es werden Zuzahlung für Rehasport übernommen unter der Voraussetzung dieser Therapieformen:
- Krankengymnastik/Bewegungsübungen
- Heilgymnastik
- Massagen
- Packungen/Hydrotherapie/Bäder
- Inhalationen
- Kälte- und Wärmebehandlung
- elektrische und physikalische Heilbehandlung
- Elektrotherapie
- Lichttherapie
- Bestrahlungen
- Logopädie
- Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
- physiotherapeutische Palliativversorgung
- Ernährungstherapie
Diese müssen deutlich auf der Rechnung erkennbar ist. Außerdem muss es von einem zugelassen Physiotherapeuten erbrachte werden.
Handelt es sich dabei um Reha-Sport in einen Fitnesscenter, ärztlichen Rehazentren oder Ähnliches, sind die Kosten nicht erstattungsfähig.