Rehasport

Wird Rehasport erstattet?

Es werden Zuzahlung für Rehasport übernommen unter der Voraussetzung dieser Therapieformen:

  • Krankengymnastik/Bewegungsübungen
  • Heilgymnastik
  • Massagen
  • Packungen/Hydrotherapie/Bäder
  • Inhalationen
  • Kälte- und Wärmebehandlung
  • elektrische und physikalische Heilbehandlung
  • Elektrotherapie
  • Lichttherapie
  • Bestrahlungen
  • Logopädie
  • Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
  • physiotherapeutische Palliativversorgung
  • Ernährungstherapie

Diese müssen deutlich auf der Rechnung erkennbar ist. Außerdem muss es von einem zugelassen Physiotherapeuten erbrachte werden.

Handelt es sich dabei um Reha-Sport in einen Fitnesscenter, ärztlichen Rehazentren oder Ähnliches, sind die Kosten nicht erstattungsfähig.​