Wer kann die Gesundheitsservices nutzen?
Die Gesundheitsservices (Gesundheitstelefon, Videosprechstunde, Facharzt-Terminservice) stehen sowohl Dir als auch Deinen Familienangehörigen zur Verfügung.
Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner, Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft, sowie die leiblichen Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners.
Hier bekommst Du weitere Informationen zu den einzelnen Gesundheitsservices:
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