Welche Arzneimittel werden nicht erstattet?

Einschränkungen des Gesundheitsbudgets: Verhütungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikartikel

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Gesundheitsausgaben in das Gesundheitsbudget einbezogen werden können. Die Kosten durch Verhütungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikartikel sind in der Regel nicht vom Gesundheitsbudget absetzbar. Diese Einschränkung beruht oft auf der Definition von Gesundheitsausgaben.


Verhütungsmittel sind nicht als Gesundheitsausgaben definiert, da diese in der Regel freiwillig verwendet werden und gehören nicht zur Gesundheitsverordnung. Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikartikel werden ebenfalls nicht als unmittelbare Gesundheitskosten angesehen, sondern eher als Lifestyle- oder Schönheitsprodukte.


Besonderheit: Wenn Du bei der Anti - Babypille eine Indikation vom Arzt vorweisen kannst, dass Du die Anti - Babypille aus gesundheitlichen Gründen verschrieben bekommst, kann es in Einzelfällen als erstattungsfähig angesehen werden.